Corona

Aktuelle Informationen

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Aktuelle Informationen

Testcenter per 1. November 2022 geschlossen

Das COVID-Testcenter beim See-Spital Horgen wird per 1. November 2022 geschlossen.

 

Bei Verdacht auf eine COVID-Infektion bitten wir Betroffene, sich für Antigen- sowie PCR-Tests an ihre Hausärzt*in oder an eine Apotheke zu wenden.

Maskenpflicht für Patient*innen und Besuchende

Seit dem 17. Oktober 2022 gilt am See-Spital wieder eine generelle Maskenpflicht in allen Bereichen der klinischen Versorgung.

 

Patient*innen

  • Allgemeine Maskenpflicht im gesamten Spitalbereich
  • Ausserhalb vom Bett oder bei direktem Kontakt mit anderen Patient*innen, Mitarbeitenden oder Besuchenden.

 

Besuchende

  • Für Besuchende gilt eine generelle Maskenpflicht ab 6 Jahren
  • Besuchende mit Symptomen einer Atemwegserkrankung (Husten, Schnupfen, Heiserkeit) sollten auf den Spitalbesuch verzichten
  • Keine Spitalbesuche mit einer laborbestätigten COVID-Infektion
  • Besuche auf der Intensivstation und COVID-Station sind wieder erlaubt. Bitte melden Sie sich vor Ihrem Besuch telefonisch bei der Pflege an, Sie erhalten Einweisung mit den Hygienemassnahmen.
Zutrittsregeln für Patient*innen, Besuchende und Angehörige

Unsere aktuellen Zutrittsregeln finden Sie hier.

COVID-19 Impfung und Booster

Am See-Spital führen wir keine COVID-19 Impfungen oder Booster durch. Der Impftermin oder Boostertermin in einem Impfzentrum, einer Apotheke oder dem Impftram muss über das kantonale Impftool oder die Impfhotline 0848 33 66 11 vereinbart werden.

Schwangerschaft und Geburt

Wir halten Sie hier über sämtliche Richtlinien auf dem Laufenden und informieren Sie darüber, welche Angebote wir Ihnen weiterhin zur Verfügung stellen können.

Wichtige Kontakte
Frauenklinik-Praxis Horgen
Von Montag bis Freitag: von 8.30 bis 17.00 Uhr
sekretariat.frauenklinik@see-spital.ch
044 728 17 02
Habe ich als Schwangere eine höhere Wahrscheinlichkeit zu erkranken?
Grundsätzlich haben Sie keine erhöhte Wahrscheinlichkeit zu erkranken.

 

Das BAG hat aber Schwangere zur Risikogruppe erklärt. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des BAG ((Link BAG)).

 

Bitte halten Sie die Hygiene- und Abstandsregeln ein und tragen Sie, wo möglich, eine Maske zu Ihrem Schutz.

Muss ich bei Nachweis von COVID-19 mit einer schwereren Erkrankung rechnen?
Ja, gemäss BAG gibt es Hinweise, dass Schwangere mit einer COVID-19-Erkrankung schwerere Verläufe haben als Personen im gleichen Alter, die nicht schwanger sind. Dies ist jedoch die Minderheit. Gemäss Studien wiesen die schwangeren Frauen mit schweren Krankheitsverläufen meist auch andere Risikofaktoren wie Übergewicht, höheres Alter und Vorerkrankungen auf. Ein schwerer Krankheitsverlauf kann einen negativen Einfluss auf die Schwangerschaft sowie das ungeborene Kind haben.
Ist mein ungeborenes Kind gefährdet, wenn ich während der Schwangerschaft an COVID-19 erkranke?
Bei einer COVID-19-Erkrankung bei Schwangeren wurde bei einigen Fällen ein schwererer Verlauf der Krankheit festgestellt. Dieser kann einen negativen Einfluss auf die Schwangerschaft sowie das ungeborene Kind haben.
Muss ich mit Kaiserschnitt entbinden, wenn ich an COVID-19 erkrankt bin?
Die Geburt bei Schwangeren mit einer COVID-19-Infektion soll der geburtshilflichen Situation und dem Allgemeinzustand der Mutter angepasst werden. Wassergeburten sowie sehr lange Geburtsverläufe sollten, wenn möglich, vermieden werden. Eine generelle Empfehlung zur Entbindung per Kaiserschnitt gibt es jedoch nicht. Auch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es unter der Geburt zu einer Ansteckung des Neugeborenen kommen könnte, bei einem Kaiserschnitt vermutlich gleich hoch wie bei einer Spontangeburt. Bei der Geburt müssen jedoch strikte Schutzmassnahmen eingehalten werden, um das Neugeborene und das Personal zu schützen.
Kann mein Baby nach der Geburt bei mir bzw. im Zimmer bleiben?
Nach der Geburt soll das Kind soweit möglich vor einer Übertragung durch die Mutter geschützt werden. Mit welchen Methoden dieser Schutz erfolgt, muss mit den Beteiligten besprochen und festgelegt werden.
Kann ich mein Kind stillen, wenn bei mir COVID-19 nachgewiesen wurde?
Es soll individuell mit der Mutter festgelegt werden, ob sie ihr Kind stillen möchte oder die Muttermilch lieber abpumpt. Bei beiden Tätigkeiten müssen Massnahmen zur Verhinderung der Übertragung zum Kind eingehalten werden (Händewaschen und Händedesinfektion, Mundschutz, Desinfektion der Milchpumpe etc.).
Ich habe starken Husten und Fieber. Was soll ich tun?
Jede Schwangere ab der 34. Schwangerschaftswoche mit Symptomen (Husten, Fieber, Atemnot) sollte Kontakt zu einem Arzt aufnehmen, damit entschieden werden kann, ob eine Testung auf COVID-19 und anschliessendes zu Hause bleiben empfohlen wird.

98% der Patient*innen sind mit unserer Leistung zufrieden.