Was Sie als Besuchende wissen sollten
Wir freuen uns, Sie als Besuchende am See-Spital begrüssen zu dürfen. Besuche bringen unseren Patientinnen und Patienten Abwechslung und Freude. Beides hilft, den Genesungsprozess zu fördern.
Unsere Besuchszeiten
Allgemeine Abteilung: 14.00 bis 21.00 Uhr
Halbprivate und private Abteilung: 10.00 bis 21.00 Uhr
Aktuelle Corona-Zutrittsregeln Patientinnen und Patienten sowie Besuchende
Gültig per 28. Juni 2022
Patientinnen und Patienten
- Stationäre Patient*innen: tragen eine Maske ausserhalb des eigenen Patientenbetts sowie bei Bewegungen im Spital
- Ambulante Patient*innen: Keine Maske vorgeschrieben, ausser nach engem COVID-Kontakt (auch ausserhalb des Spitals zB. Partner, Kinder, etc.) für 7 Tage
- Notfall: Alle Patient*innen mit Maskentragepflicht
- Bei Neueintritt mit COVID-kompatiblen Symptomen, Verdacht auf COVID oder einer Atemwegserkrankung (Husten, Schnupfen, Heiserkeit), tragen alle Patientinnen und Patienten eine Maske
Besuchende
- Besuchende tragen die Maske im Zimmer des Patienten
- Keine Spitalbesuche mit Symptomen einer Atemwegserkrankung oder bei einer laborbestätigten Infektion
- Bei Ausnahmesituationen (palliative Situationen, Begleitende von Kindern oder Gebärenden etc.) und mit Symptomen besteht eine Maskenpflicht
- Besuche auf der Intensivstation und COVID-Station sind wieder erlaubt. Bitte melden Sie sich vor Ihrem Besuch telefonisch bei der Pflege an, Sie erhalten Einweisung mit den Hygienemassnahmen.
Intensivpflegeabteilung IPS
Besuche sind nach Vereinbarung mit dem Pflegepersonal möglich.
Parkplätze
Für Besuchende steht ein Parkplatzangebot zur Verfügung. Da die Anzahl beschränkt ist, bitten wir Sie, wenn möglich die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.
Bitte beachten Sie, dass die Parkplätze gebührenpflichtig sind. Die zentrale Parkuhr ist ausgeschildert.
Unterkunft
Eine Übernachtung im Patientenzimmer ist bei Patientinnen und Patienten im Einzelzimmer möglich. Auch Eltern dürfen bei ihrem Kind übernachten.
Am Standort Kilchberg ist es zudem möglich, ein Hotelzimmer zu reservieren. So sind Sie nahe bei Ihren Angehörigen.
MASKENPFLICHT BEI ATEMWEGSERKRANKUNGEN
Gültig per 28. Juni 2022
Patientinnen und Patienten
- Stationäre Patient*innen: tragen eine Maske ausserhalb des eigenen Patientenbetts sowie bei Bewegungen im Spital
- Ambulante Patient*innen: Keine Maske vorgeschrieben, ausser nach engem COVID-Kontakt (auch ausserhalb des Spitals zB. Partner, Kinder, etc.) für 7 Tage
- Notfall: Alle Patient*innen mit Maskentragepflicht
- Bei Neueintritt mit COVID-kompatiblen Symptomen, Verdacht auf COVID oder einer Atemwegserkrankung (Husten, Schnupfen, Heiserkeit), tragen alle Patientinnen und Patienten eine Maske
Besuchende
- Besuchende tragen die Maske im Zimmer des Patienten
- Keine Spitalbesuche mit Symptomen einer Atemwegserkrankung oder bei einer laborbestätigten Infektion
- Bei Ausnahmesituationen (palliative Situationen, Begleitende von Kindern oder Gebärenden etc.) und mit Symptomen besteht eine Maskenpflicht
- Besuche auf der Intensivstation und COVID-Station sind wieder erlaubt. Bitte melden Sie sich vor Ihrem Besuch telefonisch bei der Pflege an, Sie erhalten Einweisung mit den Hygienemassnahmen.