Damit Sie trauern können und nichts vergessen geht
Sie haben einen Menschen verloren, der Ihnen nahestand. Wir wünschen Ihnen von Herzen Kraft und Trost in Ihrer Trauer. Mit dieser Information möchte das Pflegeteam des See-Spitals Ihnen den Umgang mit den administrativen Angelegenheiten etwas erleichtern.
Wichtige Informationen
- Eintragung ins Todesregister
- Nachtrag im schweizerischen Familienbüchlein (sofern vorhanden)
- Ausstellung einer amtlichen Todesurkunde an die Hinterbliebenen (sofern bestellt)
- Mitteilung an den schweizerischen Wohnort und die Heimatorte
- Mitteilung an die AHV
- Mitteilung an das Steueramt
Bei Verstorbenen ausländischer Staatsangehörigkeit:
- Mitteilung an die Vertretung des Heimatstaates, gegebenenfalls Mitteilung an das Bundesamt für Migration
- Mitteilung an die Vormundschaftsbehörde, falls der oder die Verstorbene minderjährige Kinder hat
Das Bestattungsamt ist für alle Formalitäten und für den Transport der verstorbenen Person zuständig. Zudem steht Ihnen das Bestattungsamt für sämtliche Fragen rund um die Bestattung zur Verfügung.
Um die Personalien bestmöglich aufnehmen zu können, braucht das Bestattungsamt folgende Unterlagen:
- Familienbüchlein
- Schriftenempfangsschein
Das Bestattungsamt wird mit Ihnen folgende Punkte besprechen und organisieren:
- Bestattungsart
- Bestattungstermin
- Zuständiges Pfarramt kontaktieren
Falls Sie eine Todesanzeige wünschen, nehmen Sie mit einer Druckerei und/oder einer Zeitung Ihrer Wahl Kontakt auf.
Peter Spörri, ref. Spitalseelsorger
(044 728 19 87 / Peter.Spoerri@see-spital.ch)
Nadja Eigenmann, kath. Spitalseelsorgerin
(044 728 19 89 / nadja.eigenmann@see-spital.ch)
Wenn wir nicht anwesend sind, kann in einer Notfallsituation über die
Zentrale (044 728 11 11) ein Pikettseelsorger oder eine Pikettseelsorgerin aufgeboten werden.