Woran bei einem Todesfall zu denken ist

Damit Sie trauern können und nichts vergessen geht

Sie haben einen Menschen verloren, der Ihnen nahestand. Wir wünschen Ihnen von Herzen Kraft und Trost in Ihrer Trauer. Mit dieser Information möchte das Pflegeteam des See-Spitals Ihnen den Umgang mit den administrativen Angelegenheiten etwas erleichtern.

Wichtige Informationen

Abschied des Verstorbenen auf dem Zimmer
Wenn immer möglich, geben wir Ihnen Gelegenheit, im Zimmer von der oder dem Verstorbenen Abschied zu nehmen. Wenden Sie sich als erste Ansprechstelle an die zuständige Pflegefachperson oder an die Stationsleitung. Auf Wunsch stehen Ihnen unsere Seelsorgenden beim Abschiednehmen zur Seite. Sie achten Ihre persönlichen Überzeugungen und Werte.
Das übernehmen wir oder das Zivilstandsamt
Die ärztliche Todesbescheinigung sowie die Todesanzeige werden vom See-Spital an das betreffende Zivilstandsamt geschickt. Dieses übernimmt folgende Aufgaben:

  • Eintragung ins Todesregister
  • Nachtrag im schweizerischen Familienbüchlein (sofern vorhanden)
  • Ausstellung einer amtlichen Todesurkunde an die Hinterbliebenen (sofern bestellt)
  • Mitteilung an den schweizerischen Wohnort und die Heimatorte
  • Mitteilung an die AHV
  • Mitteilung an das Steueramt

 

Bei Verstorbenen ausländischer Staatsangehörigkeit:

  • Mitteilung an die Vertretung des Heimatstaates, gegebenenfalls Mitteilung an das Bundesamt für Migration
  • Mitteilung an die Vormundschaftsbehörde, falls der oder die Verstorbene minderjährige Kinder hat

Daran sollten Sie denken
Bitte melden Sie den Todesfall innerhalb von zwei Tagen dem zuständigen Bestattungsamt der Wohngemeinde der/des Verstorbenen. Die Meldung muss durch die Angehörigen persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

 

Das Bestattungsamt ist für alle Formalitäten und für den Transport der verstorbenen Person zuständig. Zudem steht Ihnen das Bestattungsamt für sämtliche Fragen rund um die Bestattung zur Verfügung.

 

Um die Personalien bestmöglich aufnehmen zu können, braucht das Bestattungsamt folgende Unterlagen:

  • Familienbüchlein
  • Schriftenempfangsschein

 

Das Bestattungsamt wird mit Ihnen folgende Punkte besprechen und organisieren:

  • Bestattungsart
  • Bestattungstermin
  • Zuständiges Pfarramt kontaktieren

 

Falls Sie eine Todesanzeige wünschen, nehmen Sie mit einer Druckerei und/oder einer Zeitung Ihrer Wahl Kontakt auf.

Für den letzten Weg
Sie können der verstorbenen Person etwas Persönliches in den Sarg legen, wenn Sie es wünschen. Bitte geben Sie den Gegenstand schnellstmöglich der zuständigen Pflegefachperson. Auch bestimmte Kleider, die die verstorbene Person tragen soll, können Sie der Pflegefachperson übergeben.
Nach der Bestattung
Bitte vergessen Sie nicht, später auch andere Institutionen und Organisationen wie zum Beispiel die Pensionskasse, die Bank, die Post oder etwa die Telefongesellschaft zu informieren und sorgen Sie dafür, dass allfällige Abonnemente abbestellt werden.
Ihr Seelsorgeteam

Standort Horgen

Leonhard Jost

Reformierter Pfarrer

Tel. 044 728 19 87

leonhard.jost@see-spital.ch

Standort Horgen und Kilchberg

Nadja Eigenmann

Katholische Theologin

Tel. 044 728 19 89

nadja.eigenmann@see-spital.ch

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