Merkblatt Todesfall
Damit Sie trauern können und nichts vergessen geht
Sie haben einen Menschen verloren, der Ihnen nahestand. Wir wünschen Ihnen von Herzen Kraft und Trost in Ihrer Trauer.
Mit dieser Information möchte das Pflegeteam des See-Spitals Ihnen den Umgang mit den administrativen Angelegenheiten etwas erleichtern.
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Abschied des Verstorbenen auf dem Zimmer
Wenn immer möglich, geben wir Ihnen Gelegenheit, im Zimmer von der oder dem Verstorbenen Abschied zu nehmen. Wenden Sie sich als erste Ansprechstelle an die zuständige Pflegefachperson oder an die Stationsleitung. Auf Wunsch stehen Ihnen unsere Seelsorgenden beim Abschiednehmen zur Seite. Sie achten Ihre persönlichen Überzeugungen und Werte.
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Das übernehmen wir oder das Zivilstandsamt
Die ärztliche Todesbescheinigung sowie die Todesanzeige werden vom See-Spital an das betreffende Zivilstandsamt geschickt.
Das zuständige Zivilstandsamt übernimmt folgende Aufgaben:
- Eintragung ins Todesregister
- Nachtrag im schweizerischen Familienbüchlein (sofern vorhanden)
- Ausstellung einer amtlichen Todesurkunde an die Hinterbliebenen (sofern bestellt)
- Mitteilung an den schweizerischen Wohnort und die Heimatorte
- Mitteilung an die AHV
- Mitteilung an das Steueramt
Bei Verstorbenen ausländischer Staatsangehörigkeit:
- Mitteilung an die Vertretung des Heimatstaates, gegebenenfalls Mitteilung an das Bundesamt für Migration
- Mitteilung an die Vormundschaftsbehörde, falls der oder die Verstorbene minderjährige Kinder hat
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Daran sollten Sie denken
Bitte melden Sie den Todesfall innerhalb von zwei Tagen dem zuständigen Bestattungsamt der Wohngemeinde de*des Verstorbenen. Die Meldung muss durch die Angehörigen persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie das Bestattungsamt Horgen unter der Telefonnummer 044 728 42 99.
Das Bestattungsamt ist für alle Formalitäten und für den Transport der verstorbenen Person zuständig. Zudem steht Ihnen das Bestattungsamt für sämtliche Fragen rund um die Bestattung zur Verfügung.
Um die Personalien bestmöglich aufnehmen zu können, braucht das Bestattungsamt folgende Unterlagen:
- Familienbüchlein
- Schriftenempfangsschein
Das Bestattungsamt wird mit Ihnen folgende Punkte besprechen und organisieren:
- Bestattungsart
- Bestattungstermin
- Zuständiges Pfarramt kontaktieren
Falls Sie eine Todesanzeige wünschen, nehmen Sie mit einer Druckerei und/oder einer Zeitung Ihrer Wahl Kontakt auf.
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Für den letzten Weg
Sie können der verstorbenen Person etwas Persönliches in den Sarg legen, wenn Sie es wünschen. Bitte geben Sie den Gegenstand schnellstmöglich der zuständigen Pflegefachperson. Auch bestimmte Kleider, die die verstorbene Person tragen soll, können Sie der Pflegefachperson übergeben.
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Nach der Bestattung
Bitte vergessen Sie nicht, später auch andere Institutionen und Organisationen wie zum Beispiel die Pensionskasse, die Bank, die Post oder etwa die Telefongesellschaft zu informieren und sorgen Sie dafür, dass allfällige Abonnemente abbestellt werden.
Peter Spörri, ref. Spitalseelsorger
044 728 19 87
Peter.Spoerri@see-spital.chNadja Eigenmann, kath. Spitalseelsorgerin
044 728 19 89
nadja.eigenmann@see-spital.chWenn wir nicht anwesend sind, kann in einer Notfallsituation über die Zentrale ein Pikettseelsorger oder eine Pikettseelsorgerin aufgeboten werden.
044 728 11 11
